Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Paintball Liga

Vereinbarung

Jeder Spieler, der an der Paintballveranstaltung teilnimmt, schließt diese Vereinbarung im eigenen Namen als bei der DPL GmbH registrierter Teambesitzer und im Namen seiner Teammitglieder mit der DPL GmbH – nachfolgend DPL GmbH genannt – und dem jeweiligen Spielveranstalter – nachfolgend Veranstalter genannt – ab.

1.) WARNUNG/BELEHRUNG: Die Gefahr des Eintretens von Verletzungen durch die Teilnahme am Paintballspiel ist nicht unerheblich, auch wenn diese durch eine richtig angelegte Schutzausrüstung (insbesondere eine Vollgesichtsschutzmaske) und die Selbstdisziplin der Teilnehmer erheblich verringert werden kann. Das Spiel kann große körperliche und geistige Anstrengungen erfordern.

2.) WARNUNG/BELEHRUNG: Der Teilnehmer wird darüber belehrt, dass die Gefahr des Eintretens von Verletzungen wegen des nicht auszuschließenden fahrlässigen/rechtswidrigen Fehlverhaltens anderer Personen (z.B. Abfeuern von Farbmarkierungswaffen außerhalb des Spielfeldbereiches) auch außerhalb des eigentlichen Spielfeldbereiches und auch für Zuschauer besteht und daher auch außerhalb des Spielfeldes stets eine Vollgesichtsschutzmaske zu tragen ist.

3.) Haftung: Der Veranstalter haftet nicht für solche Unfälle/Verletzungen/Schäden des Teilnehmers, die er selbst verschuldet bzw. selbst zu vertreten hat; gleichwohl haftet der Veranstalter ebenfalls nicht für Unfälle/Verletzungen/Schäden, die durch einen Teilnehmer und/oder Zuschauer verschuldet sind bzw. zu vertreten sind.

4.) Haftung: Für eine Haftung des Veranstalters gilt im Übrigen Folgendes: Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt. Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf. Vertragswesentlich sind z.B. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben bezwecken. Soweit der Veranstalter nach dieser Ziffer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise zu erwarten sind. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.) Nutzungsbedingungen/Waffengesetz: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausregeln für die Spielteilnahme zu beachten, die unter dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, ALLE deutschen Vorschriften über für Volljährige erlaubnisfrei zu erwerbende und zu besitzende Farbmarkierungswaffen, Druckbehälter und Systeme und insbesondere auch die Regelungen des Waffengesetzes zu befolgen. Weiterhin verpflichtet er sich, die Ausrüstung wie vorgeschrieben zu benutzen, die Anweisungen der Schiedsrichter zu befolgen und Paintball frei von politischen, militärischen und religiösen Motiven zu betreiben.

6.) Alter/Empfehlung zu Gesundheitscheck: Der Teilnehmer versichert, dass er mind. 18 Jahre alt ist. Aufgrund der hohen körperlichen Anstrengungen bei der Teilnahme an einem Spiel wird vor der Spielteilnahme jedem Teilnehmer dringend eine ärztliche Untersuchung empfohlen.

7.) Recht am eigenen Bild/Zustimmung zur Veröffentlichung: An den Spieltagen sind Fotografen anwesend, die das Geschehen und den Spielablauf fotografieren; auf diesen Fotos/Videos kann - je nach Perspektive - der Teilnehmer zu erkennen sein. Der Veranstalter wird diese Fotos/Videos auf folgenden Medien veröffentlichen: Die Fotos können auf die Webseiten www.dpl-online.de und www.dpl-medien.de sowie auf der Seite www.facebook.com/dplonline.de und nicht zuletzt auf der Plattform YouTube und/oder in den Werbematerialien der DPL GmbH (Flyer, Poster, Onlinebanner etc.). Die einzelnen Fotografen dürfen die Fotos als Referenzmaterial auf eigenen Webseiten sowie auf Facebook ebenfalls nutzen. Zudem werden die Daten der einzelnen Teilnehmer und Teams unter einem Teamprofil auf der Webseite www.dpl-online.de veröffentlicht; diese Profil enthält den Namen, das Alter, Nationalität und ein Foto. Weiterhin erhält der Teilnehmer einen Spielerpass, der seinen Namen, den Teamnamen, die Spielklasse, eine ID-Nummer und das Jahr der Gültigkeit. Der Teilnehmer willigt in die beschriebene und auch inhaltlich vergleichbare und naheliegende Veröffentlichungen nach § 22 KUG ausdrücklich ein; ein Vergütungsanspruch steht dem Teilnehmer insofern nicht zu.

8.) Salvatorische Klausel: Soweit einzelne Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder die Vereinbarung Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Alle Angaben unter Vorbehalt. Stand 05/2020.


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